GEMEINSNÜTZIGKEIT
Per Verfügung vom 21.1.2018 und rückwirkend auf den 1. Januar 2017 hat die Steuerverwaltung die Gemeinnützigkeit (Art. 83 Abs. 1 Bst. g StG und Art. 56 Bst. g DBG sowie Art. 6 Abs. 1 ESchG) des Vereins bestätigt.
Hier ist der Verein "Repair Cafe Bern" befreit von Kantons- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Spenden für den Verein werden steuerlich abzugsfähig.
Passivmitglieder-Beiträge
Passivmiglieder können uns finanziell unterstützen und damit den Betrieb und Ausbau des Vereins fördern. So planen wir u.a. einen festen Ort anzumieten. Durch die dadurch anfallenden Fixkosten zu tragen, und die Risiken klein zu halten, braucht es Menschen die uns unterstützen und dabei den Beitrag steuerlich geltend machen können.
Wir dem Status der Gemeinnützigkeit liegt der jährliche Beitrag für passive Mitglieder bei 100,- CHF (gerne auch höhere Beträge).
Spesenreglement
Der Verein erstattet seinen Mitgliedern die aus der ehrenamtlichen Mitarbeit im Verein entstandenen Unkosten. Die Vergütung erfolgt aus den Spendeneinnahmen des Vereins. Die Spesen werden pauschal oder aufwandsbezogen abgerechnet. Für aufwandsbezogene Spesenabrechnung sind die entsprechenden Belege erforderlich.
An- und Abreisekosten
- Einfache Strecke < 10 km - pauschal 5.- CHF
- Einfache Strecke > 10 km - pauschal 10.- CHF
Parkkosten
- Aufwandsbezogen mit Original-Quittung
Buffet-Beitrag
- Pauschal je 7.- CHF
- Aufwandsbezogen mit Belegen
- Keine Vergütung wenn das Mitglied darauf zu Gunsten des Vereins verzichtet
Kleinanschaffungen
- Bis zu einem Betrag von 25.- CHF
- Darüber hinaus gehende Beträge werden aus dem Budget für „Ausbau des Reparaturangebots“ finanziert
Die Spesenerstattung erfolgt durch den Kassenwart nach Abschluss einer Veranstaltung.
Reglemente
Definieren die Arbeit und Modalitäten im Vereinswesen. Anpasungen und Erweiterungen erfolgen auf Antrag an den Vorstand.